Witterungsbeständigkeit
Dauerhaftigkeit gegen holzzerstörende Pilze
Die Dauerhaftigkeit von Holz im Außenbereich / Garten wird nach DIN EN 350-2 geregelt. Die Aufteilung in Dauerhaftigkeitsklassen charakterisiert die Eigenresistenz gegenüber holzzerstörenden Insekten und Pilzen. Dabei werden die einzelnen Holzarten den verschiedenen Klassen von 1 (sehr dauerhaft) bis 5 (nicht dauerhaft) zugeordnet.
Die Dauerhaftigkeit bezieht sich auf das Kernholz. Splintholz ist bei keiner natürlichen Holzart dauerhaft, bei modifizierten
Hölzern hingegen schon, wie beispielsweise Accoya oder Thermoholz.
Die Dauerhaftigkeit von Holz im Außenbereich / Garten wird nach DIN EN 350-2 geregelt. Die Aufteilung in Dauerhaftigkeitsklassen charakterisiert die Eigenresistenz gegenüber holzzerstörenden Insekten und Pilzen. Dabei werden die einzelnen Holzarten den verschiedenen Klassen von 1 (sehr dauerhaft) bis 5 (nicht dauerhaft) zugeordnet.
Die Dauerhaftigkeit bezieht sich auf das Kernholz. Splintholz ist bei keiner natürlichen Holzart dauerhaft, bei modifizierten
Hölzern hingegen schon, wie beispielsweise Accoya oder Thermoholz.